Eurasischer Biber
Castor Fiber
Der Biber ist das größte einheimische Nagetier und das zweitgrößte weltweit. Die Tiere werden bis über 30 kg schwer und 1,30 m lang. Die Lebenserwartung beträgt bis zu 20 Jahren. Ihr Lebensraum ist semiquatisch und sie sind dämmerungs- bzw. nachtaktiv. Ihr dichtes Fell und Fettreserven ermöglichen Winteraktivität. Die Nagezähne werden bis zu 3,5 cm lang und enthalten Eisen (orangefarbene Färbung) – sie wachsen ein Leben lang nach.
Biber fühlen sich im Wasser wohl und sind hier schnell und „behände“, an Land wirken sie „plump“ und hilflos. Das charakteristische Merkmal ist die „Biberkelle“, der flache und schuppige Schwanz. Sie ernähren sich rein herbivor. Auf seiner Speisekarte stehen bis zu 350 Pflanzenarten, Baumrinden (bevorzugt Weichhölzer wie Weiden und Pappeln), Zweige, Wurzeln und Knospen im Winter, krautige Ufervegetation, Blätter und Feldfrüchte im Sommer. Ihr Lebensmittelpunkt ist das eigene Revier, welches sie gegen Artgenossen verteidigen. Eine Familien besteht zumeist aus den Elterntieren und den Jungtieren der letzten beiden Jahre. Die Eltern leben ein Leben lang zusammen. Die Geschlechtsreife setzt nach 2 Jahren ein. Dann ziehen die Jungbiber aus dem Elternrevier aus und begeben sich auf die Suche nach einem eigenen Revier.
Der Biber ist eine besonders und streng geschützte Art lt. folgender rechtlicher Grundlagen:
- FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Anhang II und IV
- BNatSchG (§7 Abs. 2 Nr. 13 und 14)
- Rote Liste Deutschland à „Vorwarnliste“ (hier Korrektur 2010)
- Rote Liste Niedersachsen à 0; ausgestorben, erloschen, verschollen (1993)
- Erhaltungszustand in Niedersachsen „schlecht bis unzureichend“, Vollzugshinweise NLWKN (2011)
Der Biber ist ein Landschaftsgestalter:
- er baut Dämme, Burgen, Biberbaue
- seine Tätigkeiten fördern die Wiederherstellung der natürlichen Auendynamik
- er verbessert den ökologischen Zustand von Gewässern und fördert damit ein grundlegendes Ziel der WRRL
- er sorgt für Hochwasserschutz durch die Schaffung von Retentionsflächen
- er ist eine sogenannte Schlüsselart: infolge seiner Landschaftsgestaltung steigt die Biodiversität
Konfliktpotentiale durch Biberaktivitäten im Verbandsgebiet
- Eingestaute Bachläufe → Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet
- Eingestaute Regenrückhaltebecken/Retentionsräume
- Anstieg des Grundwasserspiegels
- Überschwemmte Flächen
- Eingestaute Regenwasserkanäle
- Einsturz von Erdbauten
- Fällen und „ringeln“ wertvoller Gehölze (NatSch, Verkehrssicherung)
- Gesteigerte Hochwassergefahr bei Dammbrüchen
- Funktionsverlust von Drainagen
- verstopfte Durchlässe
- Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen
- Bibertourismus (Störung Natur und Zerstörung landwirtschaftlicher Kulturen)
Bisherige Strategie zur Lösung/Vermeidung von Konflikten
- Zusammenarbeit mit Biber-Fachkundigen (z.B. inoffizielle Biberberater:innen, ÖSML)
- Bestandsaufnahmen und Bewertung von Biberrevieren inkl. wasserwirtschaftlicher Betrachtungen
- Ortstermine mit allen Beteiligten
- Gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen (UNB, UWB, ÖSML, Betroffene, usw.)
- Beantragung von Ausnahmegenehmigungen (§ 44 BNatSchG) bzw. Arbeiten im Auftrag der UNB
- Einbau von Dammdrainagen
- Absenken von Dämmen
- Verfüllen von Biberrutschen, eingestürzten Bauten
- Versenden von Informationsschreiben
- Flächentauschverfahren
ABER … wir kommen an unsere Grenzen UND die Probleme werden großräumiger!
Unsere Forderungen an Entscheidungsträger:innen
- Biberberater:innen (anerkannt, geregelte Aufgabenverteilung, offizielle Berechtigungen, hauptamtlich)
- Einbindung des Ehrenamts per „Scouts“ o.ä. für Umweltbildung, Kartierungen, Informationsweitergabe und Akzeptanzförderung (das Interesse ist sehr groß)
- Aktualisierung der Landesdaten (Vollzugshinweise mit Verbreitungskarte stammen aus 2011)
- Definition des guten Erhaltungszustands
- Ermöglichen regionaler Betrachtungen
- Vereinheitlichung der Kartierung
- Vorhandenes nutzen: z.B. Artenschutzleitfaden (Bibersteckbrief fortschreiben)
- Einfache verwaltungstechnische Verfahren (z.B. grundsätzliche Genehmigung von Maßnahmen nach Leitfaden, UHVs werden von UNB beauftragt, „kurze Wege“ bei Antragsverfahren)
- Verbreitung zulassen, aber keine „Überbevölkerung“
- „No-Go-Areas“, wie z.B. rund um Kläranlagen, Hochwasserschutzanlagen/Umflutern/ Fischpässen
- Toleranzbereiche gegenüber Land/Forstwirtschaft definieren
- Bereitstellung von Mitteln für:
- Schadensregulierung (erhöhte Aufwendungen für Unterhaltungspflichtige, Entschädigungen von Betroffenen)
- Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen (z.B. Umbau von Regenwassereinleitstellen oder Einzäunung sensibler Bereiche zum Schutz des Bibers vor „Bibertourismus“)
- Digitale Datengrundlagen zur einfacheren Ermittlung von konfliktreichen Flächen (z.B. DGM 1 → Gefälle, Senken, Höhenverhältnisse allgemein)
- Fortbildungsveranstaltungen (UNBs, UWBs, Biberberater:innen/-scouts)
- Flächenerwerb, Vertragsnaturschutz, Pachten o.ä.
- Gutachten, Studien zur Ermittlung der Auswirkungen von Biberaktivitäten
- Zeitnahe Schaffung klarer Rahmenbedingungen (bis zu welchem Maße müssen Biberaktivitäten von den Betroffenen geduldet werden? à landwirtschaftliche Flächen, Keller, Ortschaften)
- Konkrete Maßnahmen vor Ort sollen weiterhin von den lokalen Akteuren definiert und umgesetzt werden können (z.B. Bibermanagement der Region Hannover)
- zeitnahe Verabschiedung eines niedersächsischen Konzepts
Wünsche und Ziele
- Rechtssicherheit mit angemessenem Verwaltungsaufwand
- Förderung der Akzeptanz
- Überblick behalten
- Da wo wir als Unterhaltungsverband für Gewässer unterhaltungspflichtig sind, möchten wir handlungsfähig bleiben und vor Ort Lösungen anbieten können
Wir sind bereit unseren Teil beizutragen – Sie auch?
Unsere Forderungen zum Download.