Willkommen ...

… bei dem Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere Leine – GLV 52. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen rund um die Fließgewässer II. Ordnung in unserem Verbandsgebiet.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind es unsere gesetzlichen Aufgaben den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sichern und gleichzeitig die naturschutzfachliche Pflege und Entwicklung der Gewässer voranzutreiben (gemäß § 61 NWG und § 39 WHG).

Unser Verbandsgebiet erstreckt sich nord-westlich bis süd-östlich rund um Hannover und orientiert sich an den Einzugsgebieten der Gewässer II. Ordnung, die in den mittleren Bereich der Leine münden. Gewässer II. Ordnung sind größere, nicht-schiffbare, gemeindeübergreifende Fließgewässer mit regionaler Bedeutung.

Die Gremien und Mitarbeitenden des Verbandes orientieren sich am folgenden Leitbild, welches sich am Begriff der Nachhaltigkeit orientiert (ökonomisch, sozial und ökologisch verträglich):

Gewässer- & Landschaftspflegeverband
Mittlere Leine

Verbandsvorsteher Eckehardt Baumgarte
Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen

Tel: 0 51 05 / 58 22 390
Fax: 0 51 05 / 58 22 389

E-Mail: info@wasser5253.de

  • Wir erledigen anfallende Arbeiten transparent und sparsam.
  • Wir legen besonderen Wert auf die stetige Weiterentwicklung digitalter Arbeitsprozesse und agiler Arbeitsmethoden zur langristigen Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse.
  • Wir streben die weitere Professionalisierung der Geschäftsstelle an und entwickeln uns stetig weiter.
  • Wir entwickeln und pflegen die Verbandsgewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Sinne des § 1 BNatSchG.
  • Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Bewältigung landschaftspflegerischer und naturschutzfachlicher Herausforderungen.
  • Wir unterstützen das Land Niedersachsen bei der Zielerreichung der EU-WRRL durch Fließgewässerentwicklung.
  • Wir bündeln Fachkompetenzen und stärken die interdisziplinäre Zusammenarbeit (u.a. Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und weitere Unterhaltungsverbände).
  • Wir streben die paritätische Besetzung der Verbandsorgane an.
  • Wir leben den Grundsatz der Gleichstellung in allen Arbeitsbereichen.

Organisation

Der GLV 52 wurde gem. NWG am 07.07.1960 gegründet
und dient dem öffentlichen Interesse sowie dem Nutzen seiner Mitglieder.

Mitglieder des Verbandes sind die im Verbandsgebiet bestehenden Wasser- und Bodenverbände, Städte und Gemeinden und die jeweiligen Eigentümer derjenigen Grundstücke, Bergwerke und Anlagen, durch die die Unterhaltung der Gewässer erschwert wird
[siehe § 2 Verbandssatzung].

Die Mitglieder bilden das höchste und wichtigste Beschlussorgan des GLV 52, die Verbandsversammlung. Diese setzt sich aus Stimmführern der Mitglieder zusammen, die je nach Größe und anteiliger Fläche einen unterschiedlichen Stimmenanteil haben.

Ein weiteres Entscheidungsorgan ist der Verbandsvorstand. Er setzt sich zusammen aus dem Verbandsvorsteher, zwei Stellvertretern und vier Beisitzern. Weiterhin gibt es einen Geschäftsführer, eine Verbandsingenieurin, einen Kassenverwalter und eine Verwaltungskraft. Aufsichtsbehörde ist die Region Hannover.

Aufgaben

Die Arbeit des Verbandes basiert auf der Verbandssatzung in der Fassung vom 06.03.2009, geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2013. Demnach haben wir die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung innerhalb unseres Verbandsgebietes zu unterhalten [siehe Tabelle].

Bezirk

Gewässer

1

Bruchriede
Ellerngraben
Heiseder Entwässerungsgraben
Wehmegraben

2

Fuchsbach*
Koldinger Mühlgraben
Hüpeder Bach
Gestorfer Bach
Schille

Bezirk

Gewässer

3

Ihme*
Holtenser Bach
Bredenbecker Bach
Wennigser Mühlbach*
Waldkaterbach
Hirtenbach
Benther Bach
Wettberger Bach

Bezirk

Gewässer

4

Alte Leine*
Arnumer Landwehr
Bruchgraben/Senie
Hemminger Maschgraben

5

Garbsener Maschgraben
Ahlemer Maschgraben
Lohnder Bach
Bullerbach

6

Leine*

* EU-relevante Gewässer

Die Unterhaltungsaufgaben umfassen insbesondere:

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserablaufes
  • Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze
  • Erwerb, Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege.
  • Auftragsarbeiten der Gewässerpflege, der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes für unsere Mitglieder und für Wasser- und Bodenverbände.

Die Gewässer werden so unterhalten, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten bzw. angestrebt wird.

Weitere Kompetenzen

Seit einigen Jahren führen wir ein, von der Region Hannover anerkanntes, Ökokonto. Außerdem sind wir bereits mehrfach Helfer bei
Flächentauschverfahren gewesen. Zögern Sie daher bitte nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie einen Eingriff in den Naturhaushalt ausgleichen müssen oder Interesse daran haben ein freiwilliges Landtauschverfahren  anzugehen. Wir sind ein praxisorientierter und erfahrener Partner. Weitere Informationen zu unseren Aufgaben und Kompetenzen erhalten Sie hier.

Ihr Anliegen

Ihr Anliegen:
Bitte melden Sie uns Ihre Anliegen unter nachfolgendem Link:

Zur Verbandskarte >

Aktuelle Infos